Norm
StPO §51Rechtssatz
Fällt von mehreren Taten sowohl derselben als auch verschiedener Art eine für sich allein bereits in die Zuständigkeit des Gerichtshofs, so gibt diese gemäß § 56 Abs 2 StPO den Ausschlag, mag auch ein Bezirksgericht im Rahmen seiner Vorerhebungen die erste Untersuchungshandlung gesetzt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096570Dokumentnummer
JJR_19921229_OGH0002_014NDS00115_9200000_002