RS OGH 1992/12/29 14Nds115/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.1992
beobachten
merken

Norm

StPO §51
StPO §56 Abs2

Rechtssatz

Fällt von mehreren Taten sowohl derselben als auch verschiedener Art eine für sich allein bereits in die Zuständigkeit des Gerichtshofs, so gibt diese gemäß § 56 Abs 2 StPO den Ausschlag, mag auch ein Bezirksgericht im Rahmen seiner Vorerhebungen die erste Untersuchungshandlung gesetzt haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096570

Dokumentnummer

JJR_19921229_OGH0002_014NDS00115_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten