Gründe: Der am 24. Jänner 1957 geborene Helmut A wurde am 1. April 1980 um 15 Uhr gemäß § 12 a HDG wegen Ungehorsams (§ 12 Abs 1 Z 2 MilStG) festgenommen und verblieb bis zum 2. April 1980, 14.30 Uhr, in dieser militärischen Verwahrungshaft, worauf er unmittelbar anschliessend um 15 Uhr desselben Tages von seiner Einheit dem kreisgerichtlichen Gefangenenhaus Ried im Innkreis eingeliefert wurde. Dort vernahm ihn der Untersuchungsrichter, dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.September 1960 geborene Michael A rückte am 1.Oktober 1980 zur Ableistung seines Grundwehrdienstes zum Jagdpanzerbataillon 7 nach Wals bei Salzburg ein und weigerte sich trotz Abmahnung, die Erkennungsmarke, den Wehrdienstausweis und die Verpflegung in Empfang zu nehmen. Er wurde daher um 11,45 Uhr vom Kompaniekommandanten festgenommen und bis 2.Oktober 1980, 8,00 Uhr früh, in militärischer Verwahrungshaft angehalten (S. 3, 11). Mit dem in Rechtskraft erwachsenen U... mehr lesen...
Gründe: Der am 24. Dezember 1960 geborene Johann A befand sich wegen Befehlsverweigerung vom 9. Jänner 1981, 16,30 Uhr bis zum 11. Jänner 1981, 16,00 Uhr gemäß dem § 12 a HDG und vom 12. Jänner 1981, 9,40 Uhr bis zu seiner Einlieferung in das kreisgerichtliche Gefangenenhaus in Wiener Neustadt am selben Tag um 10,20 Uhr gemäß dem § 502 StPO in militärischer Haft (S 5; 15 d. A). Anschließend wurde vom Untersuchungsrichter über ihn aus dem Grunde des § 180 Abs 2 Z 3 StPO die Untersuch... mehr lesen...
Gründe: I. Aus den Akten 17 E Vr 889/81 des Landesgerichtes Salzburg ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 28. April 1961 geborene Josef A wurde am 2. April 1981, 15,45 Uhr vom Kompaniekommandanten wegen Nichtbefolgung eines Befehls festgenommen und verblieb bis 4. April 1981, 10,00 Uhr in dieser militärischen Verwahrungshaft (ON 2, S 5 u. 18). Nach neuerlicher Befehlsverweigerung wurde er abermals vom 4. April 1981, 10,50 Uhr, bis 6. April 1981, 10,50 Uhr von der Militärbehörde... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 15 b E Vr 2353/80 des Landesgerichtes Feldkirch ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 7.September 1959 geborene Hilfsarbeiter Horst A rückte am 1. April 1980 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes ein. Am 2. April 1980 verweigerte er die Befolgung der ihm erteilten Befehle, wurde darauf vom Kompaniekommandanten am selben Tag um 14 Uhr (S 23) gemäß § 12 a HDG vorläufig festgenommen und am folgenden Tag um 12 Uhr von der Gendarmerie dem Landesgericht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 4.Juni 1980, GZ. 12 E Vr 663/80-11, wurde Fridolin A des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs. 1 Z. 2 MilStG. schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Gemäß § 38 Abs. 1 StPO wurde bloß die Vorhaft vom 17.März 1980, 16 Uhr, bis 20.März 1980, 16 Uhr, auf die Strafe angerechnet, obgleich Fridolin A in diesem Verfahren vom Kompaniekommandanten am 17.März 1980 schon um 8,30... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.August 1954 geborene Johann A rückte am 7.Jänner 1981 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zum Bundesheer ein. Am 8. Jänner 1981 verweigerte er die Befolgung der ihm erteilten Befehle, worauf er um 14,40 Uhr vom Kompaniekommandanten vorläufig festgenommen wurde. Er verblieb in dieser militärischen Verwahrungshaft bis 9.Jänner 1981, 9,10 Uhr, zu welchem Zeitpunkt er auf Grund einer neuerlichen ärztlichen Untersuchung aus dem Grundwehrdienst vorzeitig entl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten (rechtskräftigen) Urteil wurde Peter A wegen des Vergehens des Ungehorsams nach § 12 Abs. 1 Z. 2 MilStG. zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt, auf die ihm gemäß § 38 Abs. 1 (Z. 1) StGB zwar die gerichtliche Vorhaft vom 17. März 1980, 16 Uhr, bis zum 20. März 1980, 16 Uhr, angerechnet wurde, nicht aber auch die vorangegangene, gemäß § 12 a Abs. 1 HDG. angeordnete verwaltungsbehördliche Verwahrungshaft, in der er schon seit 9... mehr lesen...
Gründe: Der am 22. Mai 1956 geborene Müller Franz A leistete seit 1. April 1980 den ordentlichen Präsenzdienst. Am 23. April 1980 verweigerte er die Befolgung eines Befehls, wurde deshalb von seinem Dienstvorgesetzten um 8.30 Uhr dieses Tages festgenommen und verblieb in militärischer Verwahrungshaft bis 24. April 1980, 7.45 Uhr (S. 5), an welchem Tag er der Staatsanwaltschaft Krems/Donau angezeigt wurde (S. 3). Die Staatsanwaltschaft stellte gegen ihn Strafantrag wegen des Vergehen... mehr lesen...
Gründe: I./ Der am 12. März 1962 geborene Hilfsarbeiter Franz A leistete ab 1. Juli 1981 den ordentlichen Präsenzdienst. Am 14. Juli 1981 verließ er seine militärische Dienststelle und war in der Folge unbekannten Aufenthaltes, bis ihn Gendarmen am 22. Juli 1981 um ca 22,00 Uhr vorläufig festnahmen und am 23. Juli 1981 zur Kompanie zurückbrachten. Dort wurde er nach Verweigerung eines ihm erteilten Befehls vom Kompaniekommandanten gemäß § 12 a Heeresdisziplinargesetz vorläufig festg... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §502
Rechtssatz: Auch eine von militärischen Kommanden oder Wachen gemäß dem § 502 StPO angeordnete Verwahrungshaft stellt eine Vorhaft im Sinne des § 38 StGB dar. Entscheidungstexte 12 Os 20/78 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 12 Os 20/78 9 Os 161/82 Entscheidungstext OGH 12.10.1982 9 Os 161/82 ... mehr lesen...