Gründe: In dem beim Landesgericht für Strafsachen Graz (ua) gegen Zoran C***** wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG (aF; § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG idgF) und des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB geführten - im Ermittlungsverfahren befindlichen - Strafverfahren wurden gegen den Genannten am 16. Mai 2007 ein Europäischer und ein Internationaler Haftbefehl erlassen (ON 33 und 34). Nach deren Inhal... mehr lesen...
Gründe: Nachdem Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** am 24. November 1999 der Urteilsverkündung im bezeichneten Strafverfahren unentschuldigt ferngeblieben war, erließ der Vorsitzende am selben Tag gegen ihn aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr gemäß § 175 Abs 1 Z 2 und 4 StPO einen Haftbefehl (ON 2083), der am 1. Dezember 1999 in der Rechtsanwaltskanzlei des Verteidigers Dr. Peter Sparer einlangte. In einer direkt an den Obersten Gerichtshof adressierten, dort am 1.... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 26 c Vr 10.533/91 (fortgesetzt unter 26 c Vr 4290/94) geführten Strafverfahren erließ der Untersuchungsrichter u.a. mit Beschluß vom 6. Mai 1993, ergänzt am 20. April 1994, gegen den Beschuldigten Muammer Tahil R***** Haftbefehl (ON 28 iVm ON 40) und verfügte gleichzeitig die Ausschreibung des Genannten zur Verhaftung im Inland (ON 29 und ON 30). Dessen Antrag vom 19. Juni 1997 auf Aufhebung dieses Haftbefehls wies e... mehr lesen...
Gründe: Dipl. Ing. Alfred F***** wurde vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu der für den 6. Mai 1998 anberaumten Hauptverhandlung über die gegen ihn erhobene Anklage wegen der Finanzvergehen der (teils versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13; 33 Abs 2 lit a FinStrG geladen. Nachdem die Zustellung der Ladung (auch) an der von ihm angegebenen Adresse in Sarajevo (ON 187) nicht bewirkt werden konnte, er zur Hauptverhandlung auch nicht erschienen war (ON 198), ... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs5StPO §484 Abs2StPO §486 Abs4
Rechtssatz: Die einzelrichterliche Abweisung eines gleichzeitig mit dem Strafantrag gestellten staatsanwaltschaftlichen Antrages auf Erlassung eines Haftbefehls ist als (a limine -) Ablehnung des Haftantrages nach § 179 Abs 5 StPO mit Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz bekämpfbar. Entscheidungstexte 12 Os 130/95 Entscheidung... mehr lesen...