Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsgericht war - zutreffend - der Auffassung, daß die vom Bestrafungsantrag abweichende rechtliche Beurteilung des nach den wesentlichen Kriterien mit dem unter Anklage gestellten Geschehenskomplex unzweifelhaft identen Urteilssachverhaltes das Erstgericht nicht zum Freispruch des Beschuldigten, sondern, da das Strafverfahren wege... mehr lesen...
Gründe: I. Evelyne K*** wurde mit Urteil des Strafbezirksgerichts Wien vom 4. November 1987 von der Privatanklage, am 10. November 1986 in Wien in einem im Massenherstellungsverfahren vervielfältigten Rundschreiben des Vereins "A***" die Privatankläger Gerhard N*** und Ingeborg V*** durch verschiedene Vorwürfe eines unehrenhaften Verhaltens bzw. verächtlicher Eigenschaften geziehen und hiedurch das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB. begangen zu haben, im Hinblick ... mehr lesen...
Norm: StPO §467 Abs2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Der Berufungswerber (Privatankläger) ist zu einer konkreten Antragstellung, welche Entscheidung das Berufungsgericht zu fällen habe, nicht verpflichtet. Es ist vielmehr Aufgabe des Berufungsgerichts, aus einer materiell richtigen Beurteilung (Nichtigkeit nach §§ 468 Abs 1 Z 4, 281 Abs 1 Z 10 StPO wegen Verneinung der Qualifikation nach § 111 Abs 2 StGB) die prozessualen Konsequenzen zu ziehen (§§ 4... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Berufungsgericht vom 20.Jänner 1987, 4 Bl 284/86, wurde der am 12.September 1952 geborene Lehrer Herbert W*** in Stattgebung einer Berufung des Privatanklägers Dr. Otto B*** gegen das freisprechende Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 23.Juli 1986, GZ 12 U 753/86-9, des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Herbert W*** i... mehr lesen...
Norm: StPO §468 Abs1 Z2StPO §474StPO §475 Abs2StPO §477
Rechtssatz: Die sachliche Unzuständigkeit eines Bezirksgerichtes begründet seit der Neufassung der §§ 363, 468 und 475 StPO durch Art I Z 105, 135 und 136 StPAG (BGBl 1974/423) keine materielle, von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit, sondern kann vom Berufungsgericht nur im Fall der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 468 Abs 1 Z 2 StPO wahrgenommen werden. Mangels einer solc... mehr lesen...
Gründe: Der am 7. Jänner 1937 geborenen Altwarenhändlerin Josefine A legte die Staatsanwaltschaft Wien zunächst mit ihrem Strafantrag vom 15. Februar 1977 (ON 3) das Vergehen der Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten nach dem § 307 Z 1 StGB zur Last, weil sie am 16. Dezember 1976 in Wien dem Polizeibeamten Ernst B, damit er pflichtwidrig eine Amtshandlung unterlasse, durch das Anbot, wenn er keine Anzeige im Verwaltungsstrafverfahren gegen ihren Ehegatten Max A erstatte... mehr lesen...
Norm: StPO §468 Abs1 Z1StPO §489StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Wird zufolge Zuständigkeit des Schöffengerichts das Urteil des Einzelrichters (vom Angeklagten) erfolgreich bekämpft, hat der Ankläger - allenfalls unter Änderung der Subsumtion - die Anklageschrift einzubringen (kein "Austausch" nach § 227 Abs 2 StPO). Entscheidungstexte 11 Os 11/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 11 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Für den Staatsanwalt ist die vierzehntägige Frist des § 475 Abs 2 (2.Satz) StPO (durch die Zitierung des § 27 StPO) keine Fallfrist. Entscheidungstexte 11 Os 11/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 11 Os 11/79 Veröff: JBl 1979,661 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS01... mehr lesen...
Norm: StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: § 475 Abs 2 StPO idF des StPAG sieht im Gegensatz zu seiner Fassung vor dem Inkrafttreten des StPAG eine Aufhebung des Urteils eines sachlich nicht zuständigen Bezirksgerichtes durch das Berufungsgericht auf bloßen Antrag des öffentlichen Anklägers ohne Vorliegen einer von diesem erhobenen, den Nichtigkeitsgrund des § 468 Abs 1 Z 2 StPO idF des StPAG relevierenden Berufung nicht mehr vor. ... mehr lesen...
Norm: StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 475 Abs 2 StPO hat die Entscheidung des Berufungsgerichtes stets in Beschlußform zu ergehen (Ablehnung der Lehrmeinung von Lohsing-Serini S 596). Entscheidungstexte 10 Os 32/66 Entscheidungstext OGH 14.06.1966 10 Os 32/66 Veröff: SSt XXXVII/27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: StPO §475 Abs2StPO §477 Abs1
Rechtssatz: Einleitung des gesetzlichen Verfahrens durch das Berufungsgericht nur über Antrag des Staatsanwalts. Entscheidungstexte 6 Os 44/57 Entscheidungstext OGH 09.04.1957 6 Os 44/57 Veröff: EvBl 1957/292 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0101892 ... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Abs1 Z4StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Beginn des Fristenlaufes nach § 363 Abs 1 Z 4 StPO bei Verkündung des Urteiles. Entscheidungstexte 5 Os 861/54 Entscheidungstext OGH 10.09.1954 5 Os 861/54 Veröff: SSt XXV/69 = EvBl 1954/472 S 661 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0101164 ... mehr lesen...
Norm: StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Eine Entscheidung im Sinne des § 475 Abs 2 StPO kann nur dann erfolgen, wenn das Berufungsgericht auf Grund einer von wem immer eingebrachten Berufung mit der vorliegenden Strafsache befaßt ist, daher nicht, wenn die Strafsache bereits rechtskräftig abgeschlossen ist. Entscheidungstexte 2 Os 288/50 Entscheidungstext OGH 10.10.1950 2 Os 288/50 Verö... mehr lesen...
Norm: StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Im Falle der Aufhebung des Urteiles des Bezirksgerichtes über einen vom Staatsanwalt nach § 475 Abs 2 StPO gestellten Antrag kann der Staatsanwalt eine neue Anklageschrift einbringen. Entscheidungstexte 3 Os 342/47 Entscheidungstext OGH 05.09.1947 3 Os 342/47 Veröff: ÖJZ 1947/774 S 500 European Case L... mehr lesen...