RS OGH 1976/8/10 10Os118/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.1976
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Norm

StPO §468 Abs1 Z2
StPO §475 Abs2

Rechtssatz

§ 475 Abs 2 StPO idF des StPAG sieht im Gegensatz zu seiner Fassung vor dem Inkrafttreten des StPAG eine Aufhebung des Urteils eines sachlich nicht zuständigen Bezirksgerichtes durch das Berufungsgericht auf bloßen Antrag des öffentlichen Anklägers ohne Vorliegen einer von diesem erhobenen, den Nichtigkeitsgrund des § 468 Abs 1 Z 2 StPO idF des StPAG relevierenden Berufung nicht mehr vor.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 118/76
    Entscheidungstext OGH 10.08.1976 10 Os 118/76
    Veröff: EvBl 1977/49 S 107

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0101711

Dokumentnummer

JJR_19760810_OGH0002_0100OS00118_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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