Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthält, wurden (soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz) Eduard L***** (richtig:) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, 28 Abs 4 Z 3 SMG (A I) und Milos R***** der Verbrechen (E I) nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG und (F) des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie in Li... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §20aStPO §443 Abs2StPO §445 Abs2
Rechtssatz: Wird das Urteil im Ausspruch über das Unterbleiben der Abschöpfung der Bereicherung aufgehoben und die Sache lediglich insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen, so ist dieses Verfahren in sinngemäßer Anwendung der §§ 443 Abs 2, 445 Abs 2 StPO unter Beachtung des § 68 Abs 2 StPO von dem als Einzelrichter zuständigen Vorsitzenden des Schöffengericht... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. Mai 1975 gegen den am 21. Jänner 1931 geborenen iranischen Staatsangehörigen Mahmoud Kha***** - einen in Wien wohnhaften Teppichhändler - Anklage wegen A) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, B) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB und C) des Vergehens nach § 17 Abs 1 Z 4, Abs 2 AußenhandelsG (ON 24/II). Dem Angeklagten wurde damit unter Punk... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien stellte beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Schöffengericht den Antrag, gemäß § 42 Abs. 1 PresseG. im selbständigen Verfahren auf den Verfall zweier Druckwerke zu erkennen, die am 12.September 1978 von unbekannten Tätern als Flugblätter verteilt wurden, weil darin zu Gewalttaten, sohin zu mit Strafe bedrohten Handlungen aufgefordert werde bzw. solche gutgeheißen werden, was den Tatbestand des Vergehens nach dem § 282 StGB. begründe. Auf An... mehr lesen...
Norm: FinStrG §18FinStrG §243StPO §444 Abs1StPO §445 Abs2
Rechtssatz: Das selbständige Einziehungserkenntnis kann außer vom Ankläger auch vom Betroffenen (und den nach § 282 StPO ihm nahestehenden Personen) angefochten werden, nicht aber von einem Beschuldigten gegen den das Verfahren (gemäß § 412 StPO) eingestellt wurde und der nicht Betroffener ist. Entscheidungstexte 10 Os 6/78 En... mehr lesen...