Begründung: In der am 28.September 1990 durchgeführten Hauptverhandlung verkündete der Vorsitzende des Schöffengerichtes das Urteil samt Entscheidungsgründen. Ohne die Angeklagten gemäß § 268 Abs. 1 StPO über die ihnen zustehenden Rechtsmittel zu belehren fragte der Vorsitzende sodann den Erstangeklagten L*****: "Was sagen Sie zum Urteil? Sind Sie damit einverstanden" (S 615/XXXIII). Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte der Erstangeklagte, auf Rechtsmittel zu verzichten ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §401
Rechtssatz: Gegen die Entscheidung, mit der ein Strafaufschub wegen Mißbrauchs der Freiheit durch den Verurteilten (Abs 9) widerrufen wird, ist kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 12 Os 57/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 12 Os 57/65 Veröff: SSt XXXVI/19 = JBl 1965,428 = EvBl 1965/418 S 612 = RZ 1965,124 ... mehr lesen...
Norm: StPO §401StPO §501
Rechtssatz: Auch dann, wenn auf Grund eines im Sinne des § 501 StPO von dem militärischen Standeskörper gestellten Ansuchens oder einen diesem gleichzuhaltenden, aus militärdienstlichen Gründen erfolgten Befürwortung eines vom Soldaten selbst eingebrachten Strafaufschubsgesuches die Vollstreckung der Strafe um mehr als sechs Monate hinausgeschoben werden soll, ist zur Genehmigung des Strafaufschubs gemäß dem § 401 Abs 7... mehr lesen...
Norm: StPO §175 Z2 EStPO §180 Abs2StPO §401StPO §401a
Rechtssatz: Eine gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr im Hinblick auf die Höhe der zu erwartenden Strafe besteht allein in dem Falle des § 180 Abs 2 StPO. Eine den Richter verpflichtende gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr liegt bei Strafen von mehr als einem Jahr nicht vor. Entscheidungstexte 8 Os 113/60 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §401
Rechtssatz: Bewilligung des Strafaufschubes unter einer Bedingung (Bezahlung der Kosten des Strafverfahrens) ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 Os 253/58 Entscheidungstext OGH 22.07.1958 8 Os 253/58 Veröff: SSt XXIX/48 = EvBl 1958/299 S 498 = JBl 1958,555 (dort falsch mit 8 Os 252/58 zitiert) = RZ 1958,168 European ... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §397StPO §401
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbelehrung ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtskraft; die Rechtskraft des Urteils wiederum ist Voraussetzung für den Strafaufschub. Entscheidungstexte 3 Os 124/50 Entscheidungstext OGH 15.05.1950 3 Os 124/50 Veröff: EvBl 1951/81 S 124 15 Os 65/91 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §401
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob die Erteilung eines Strafaufschubes nach dem § 401 StPO zulässig ist, ist nicht von dem noch zu verbüßenden Strafreste, sondern von der verhängten Freiheitsstrafe auszugehen. Entscheidungstexte 5 Os 1082/31 Entscheidungstext OGH 04.11.1931 5 Os 1082/31 Beisatz: Entscheidung gemäß dem § 292 StPO. (T1) Veröff: SSt XI/81 ... mehr lesen...