Begründung: 1.1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er in einem gegen ihn und eine andere Person eingeleiteten Strafverfahren beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Zuge der Hauptverhandlung vom 20. Februar 1995) freigesprochen worden sei. Mit Beschluß vom 5. April 1995 seien über Antrag gemäß §393a StPO "die Beiträge zu den Kosten der Verteidiger mit je S 1.500,- - bestimmt" worden. Da kein... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegB-VG Art137 / ZinsenEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer auf Zinsen und Verfahrenskosten eingeschränkten
Klage auf Zahlung der mit Gerichtsbeschluß festgesetzten Beiträge zu
den Kosten der Verteidiger nach Freispruch im Strafverfahren;
Gerichtsbeschluß über Bestimmung der Entlohnung des Amtsvertei... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß ein gegen ihn wegen eines Finanzvergehens eingeleitetes Strafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluß vom 5. Februar 1993 eingestellt worden sei. Mit Beschluß vom selben Tag sei die Auszahlung eines Kostenbeitrages von S 5.037,75 gemäß §393a StPO an den Kläger angeordnet worden. Mit Schreiben vom 23. Februar 1993 habe de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung eines mit Gerichtsbeschluß
festgesetzten Kostenbeitrags nach Einstellung eines gerichtlichen
Finanzstrafverfahrens aufgrund des Anspruchs auf Erlassung einer
exekutionsfähigen Entscheidung des Strafgerichtes bezüglich der
Kosten der Verteid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...