Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Jugendschöffengericht vom 21. Juli 2003, GZ 143 Hv 43/03x-54, wurde Emmanuel D***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (vierter Fall) und Abs 3 erster Fall SMG und der Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG, des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB sowie der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs l, 84 Abs 2 Z 4 StGB schuldig erkannt. Mit rechtskräftigem Urteil des L... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIcStGB §20StPO §373b
Rechtssatz: Ist im Fall einer Abschöpfung der Bereicherung nach § 20 StGB dem durch die strafbare Handlung Geschädigten eine Entschädigung zwar rechtskräftig zuerkannt, aber noch nicht geleistet worden, so hat der Geschädigte gemäß § 373b StPO unbeschadet des § 373a StPO das Recht zu verlangen, dass seine Ansprüche aus dem vom Bund vereinnahmten Geldbetrag befriedigt werden. Zur Entscheidung über derartige Ansp... mehr lesen...
Norm: StGB §20StPO §373b
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Befriedigung aus dem vom Bund gemäß § 20 StGB vereinnahmten Geldbetrag ist, dass der Anspruch des Geschädigten aus derselben Tat resultiert, die auch der Abschöpfung der Bereicherung zugrunde liegt. Entscheidungstexte 12 Os 117/04 Entscheidungstext OGH 04.11.2004 12 Os 117/04 ... mehr lesen...
Norm: StPO §373b
Rechtssatz: Der dort geregelte Anspruch setzt voraus, daß das Strafgericht bereits auf Abschöpfung der unrechtmäßigen Bereicherung nach § 20 a StGB erkannt und der Bund den Geldbetrag vereinnahmt hat. Nur unter diesen Voraussetzungen können Geschädigte den Anspruch auf eine Entschädigung - nach dem Vorbild der schon verfallenen Haftkaution (§ 191 Abs 3 StPO) - im Zivilrechtsweg durchsetzen, müssen sich dann aber eine verhältnis... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...