Gründe: Wilhelm D***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9. August 2002, GZ 014 Hv 444/01s-42, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Wilhelm D***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9. August 2002, GZ 014 Hv 444/01s-42, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Para... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, nach öffentlicher Verhandlung am 18. Februar 2003 mündlich verkündeten Beschluss erklärte das Oberlandesgericht Wien die vom Ministerium der Justiz der Republik Ungarn begehrte Auslieferung (hier die Weiterlieferung) des (von der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich ausgelieferten) kroatischen Staatsangehörigen Ilija I***** zur Strafverfolgung wegen der im Haftbefehl des Komitatgerichtes Somogy vom 28. Juni 1999, Z B.520/1993/3, beschriebenen St... mehr lesen...
Gründe: Dipl.Ing. Helmut K***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. Juni 1998, GZ 11 d E Vr 7401/97-32, der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dipl.Ing. Helmut K***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. Juni 1998, GZ 11 d E römisch fünf r 7401/97-32, der Vergehen der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine von der Angeklagten Mag.Isabella S***** begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26.September 1997, GZ 11 c E Vr 4986/97-23, nicht bewilligt und deren Berufung als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine von der Angeklagten Mag.Isabella S**... mehr lesen...
Norm: StPO §364 Abs5
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse, mit denen über die Wiedereinsetzung entschieden wird, ist mit Ausnahme der (beiden) in § 364 Abs 5 StPO genannten Fälle eine Beschwerde nicht zulässig. Entscheidungstexte 15 Os 145/96 Entscheidungstext OGH 05.09.1996 15 Os 145/96 12 Os 138/96 Entscheidungstext OGH 25.11.... mehr lesen...