Norm: StGB §38StPO §359 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Bemißt der OGH gemäß § 292 StPO die Strafe neu, so rechnet er, - in analoger Anwendung § 359 Abs 3 StPO, - die in dieser Strafsache bereits verbüßte Freiheitsstrafe gemäß § 38 StGB an. Entscheidungstexte 13 Os 25/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 13 Os 25/77 9 Os 140/84 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §359 Abs3
Rechtssatz: Nach teilweiser Wiederaufnahme und bezüglichem Teilfreispruch hat das die Strafe für die von der Wiederaufnahme nicht berührten Delikte neu festsetzende Urteil auszusprechen, daß die bereits erlittene Strafe ebenso wie eine allfällige Vorhaft gemäß § 38 StGB auf diese (neu festgesetzte) Strafe angerechnet wird. Entscheidungstexte 9 Os 133/75 Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §359 Abs3
Rechtssatz: Auf eine bloß bedingte Freiheitsstrafe ist bei der neuerlichen Strafbemessung nach § 359 Abs 3 StPO nicht Rücksicht zu nehmen. Entscheidungstexte 11 Os 7/75 Entscheidungstext OGH 14.03.1975 11 Os 7/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0101074 Dokument... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Abs1 Z11 BStPO §345 Abs1 Z13StPO §359 Abs3
Rechtssatz: Ein den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 bzw des § 345 Abs 1 Z 13 StPO verwirklichender Verstoß gegen das Gebot des § 359 Abs 3 StPO zum Nachteil des Angeklagten liegt nur dann vor, wenn die Summe aus der gemäß § 265 StPO zu berücksichtigenden Strafe und der in dem erneuerten Verfahren verhängten Strafe das für die urteilsgegenständliche Straftat angedrohte Höchstma... mehr lesen...
Norm: StPO §359 Abs3
Rechtssatz: Die im § 359 Abs 3 StPO angeordnete Rücksichtnahme auf die bereits erlittene Strafe hat nicht in der Weise zu geschehen, daß auf die neue Strafe die bereits erlittene Strafe angerechnet wird, wie dies die §§ 55 a und 266 a StG vorsehen. Entscheidungstexte 4 Os 11/31 Entscheidungstext OGH 21.01.1931 4 Os 11/31 Veröff: SSt XI/7 ... mehr lesen...