Norm: StPO §336
Rechtssatz: Auch im Verfahren vor den Geschworenengerichten ist ein Freispruch bei Verneinung eines weiteren, idealkonkurrierenden Delikts nicht zu fällen. Entscheidungstexte 11 Os 46/95 Entscheidungstext OGH 30.05.1995 11 Os 46/95 13 Os 121/21z Entscheidungstext OGH 20.04.2022 13 Os 121/21z Vgl ... mehr lesen...
Norm: StPO §336StPO §345 Abs1
Rechtssatz: Die bloße Unterlassung eines (Teilfreispruchs) Freispruchs nach teilweiser Verneinung der Schuldfrage (und ohne daß der verneinte Teil in den Schuldspruch einbezogen wurde) verstößt zwar gegen den § 336 StPO, bedeutet jedoch keinen Mangel des Wahrspruches und bewirkt für sich allein keinen der im Gesetz taxativ aufgezählten Nichtigkeitsgründe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §335StPO §336StPO §337StPO §338
Rechtssatz: Zur Urteilsfällung auf Grund des Verdikts ist in Ansehung der Schuldfrage (einschließlich der Subsumtion) der Schwurgerichtshof berufen. Entscheidungstexte 10 Os 187/82 Entscheidungstext OGH 23.11.1982 10 Os 187/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS01... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...