Norm
StPO §336Rechtssatz
Auch im Verfahren vor den Geschworenengerichten ist ein Freispruch bei Verneinung eines weiteren, idealkonkurrierenden Delikts nicht zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0101273Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022