RS OGH 1995/5/30 11Os46/95, 13Os121/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1995
beobachten
merken

Norm

StPO §336

Rechtssatz

Auch im Verfahren vor den Geschworenengerichten ist ein Freispruch bei Verneinung eines weiteren, idealkonkurrierenden Delikts nicht zu fällen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0101273

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten