Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold R***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (A/1) sowie der Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (A/2) und der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 SMG (A/3), des Verbrechens des Handels mit psychotropen Stoffen nach § 31a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 SMG (B/1) und des Vergehens der Vorbereitung des Handels mit psychotr... mehr lesen...
Norm: StPO §281aStPO §288a
Rechtssatz: Nicht nachvollziehbar ist der Rechtsmittelantrag, "nach § 288 a StPO die Hauptverhandlung zu vernichten"; denn der Nichtigkeitsgrund des § 281 a StPO, auf den § 288 a StPO abstellt, wurde im vorliegenden Verfahren deshalb nicht verwirklicht, weil das OLG zur Entscheidung über den Anklageeinspruch des Beschuldigten zuständig war und in der Nichtigkeitsbeschwerde keine Umstände dargetan wurden, weshalb diese... mehr lesen...
Norm: StPO §281aStPO §288a
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat nach der Aktenlage keinen Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, sodaß der Nichtigkeitsgrund des § 281 a StPO bei ihm schon von vornherein nicht verwirklicht worden sein konnte. Entscheidungstexte 15 Os 13/95 Entscheidungstext OGH 09.02.1995 15 Os 13/95 15 Os 47/95 E... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...