Norm: StPO §234StPO §269StPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1StPO §466 Abs2
Rechtssatz: § 284 Abs 1 zweiter Satz StPO stellt im auffallenden Unterschied zu § 466 Abs 2 StPO gezielt nur auf Abwesenheit des Angeklagten oder Betroffenen (§ 430 Abs 2 StPO) bei der Urteilsverkündung infolge seiner aus Gründen der Sitzungspolizei veranlassten Entfernung ab (WK-StPO § 284 Rz 3). Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Juni 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Frizberg als Schriftführerin im Verfahren zur Unterbringung des Gaber S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §269StPO §341StPO §427
Rechtssatz: Im Falle einer auf die §§ 269 und 341 StPO gestützten Urteilsverkündung in Abwesenheit des Angeklagten müssen die Voraussetzungen des § 427 StPO nicht erfüllt sein. Entscheidungstexte 11 Os 47/63 Entscheidungstext OGH 10.09.1963 11 Os 47/63 Veröff: SSt XXXIV/42 = EvBl 1964/41 S 51 12 Os ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §235StPO §79StPO §269StPO §427
Rechtssatz: Bei einem in Anwesenheit des gehörig geladenen Angeklagten durchgeführten Finanzstrafverfahrens, bei dem sich der durch einen gewählten und ordnungsgemäß ausgewiesenen Verteidiger vertretene Angeklagte eigenmächtig vor der Urteilsverkündigung entfernt hat, kann das Urteil gegenüber dem Angeklagten durch Zustellung an den ausgewiesenen Verteidiger wirksam gemacht und damit der Lauf der Rec... mehr lesen...