Norm: StPO §255 Abs3StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §318StPO §457
Rechtssatz: Der Schlussvortrag des Verteidigers bedarf keiner Erörterung im Urteil und kann nicht Gegenstand der Rüge aus § 281 Abs 1 Z 5 StPO sein. Der Inhalt des Schlussvortrags des Verteidigers ist weder Teil der Vernehmung des Angeklagten noch kommt ihm sonst Beweismittelcharakter zu. Entscheidungstexte 11 Os 47/04 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §255 Abs3StPO §365 Abs2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß dem Verteidiger und/oder dem Angeklagten gemäß § 255 Abs 3 StPO das Recht auf einen Schlußvortrag eingeräumt wurde, vermag für sich allein die nach § 365 Abs 2 StPO zwingende Vernehmung zu den privatrechtlichen Ansprüchen - ohne einer (von der Judikatur als ausreichend erachteten) ausdrücklichen Aufforderung zu einer solchen Stellungnahme - nicht zu ersetzen. E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt A des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 22.August 1979 in Wien mit Bereicherungsvorsatz die Christa B durch die Vorgabe, ein rückzahlungsfähiger und rückzahlungswilliger Darlehensnehmer zu sein, somit durch Täuschung über Tatsachen, zur Ausfolgung eines Darlehens in der Höhe von 10.000 S verleitete, wodurch sie einen 5.000 S übersteigenden Schaden erlitt. Rech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried A des Verbrechens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 (erster Fall) StGB. und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbebeschwerde und mit Berufung. Zur
Begründung: der Nichtigkeitsbeschwerde brachte er bei deren Anmeldung vor, daß ihm bei der Hauptverhandlung die Schlußrede verwehrt worden sei, daß der Vorsitzende zu Be... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §249StPO §255 Abs3StPO §281 Z3StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Die Ablehnung des Ersuchens des Verteidigers, dem Angeklagten selbst die Schlußrede zu bewilligen, kann nur unter den formellen Voraussetzungen des § 281 Z 4 StPO angefochten werden; lehnt daher der Vorsitzende das Ersuchen ab, muß der Verteidiger die Entscheidung des Gerichtshofes beantragen. Entscheidungstexte 12 O... mehr lesen...
Norm: StPO §255 Abs3StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch aus der gänzlichen Verweigerung des Schlußvortrages oder Schlußwortes kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 3 StPO nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 12 Os 84/68 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 12 Os 84/68 Veröff: SSt 39/29 = RZ 1968,212 10 Os 58/75 Entscheidun... mehr lesen...