Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 9. April 1956 geborene, keiner Beschäftigung nachgehende Angela A I./ des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 und 129 Z 2 StGB; II./ des Vergehens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs. 2 StGB und III./ des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie zu I./ 1.) am 2. März 1978 in Thal (bei Graz) der Gastwirtin Stefanie D durch Öffne... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. 3. 1928 geborene, beschäftigungslose Bademeister Werner A des Vergehens nach dem § 48 KreditwesenG und des Verbrechens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 und 3 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (Zusatz-)Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Monaten und zur Bezahlung eines Betrages von S 100,-- an den Privatbeteiligten Alexander B verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in Villach I... mehr lesen...
Norm: StPO §245 Abs1aStPO §365 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 365 Abs 2 StPO, dass der Beschuldigte zu den privatrechtlichen Ansprüchen zu vernehmen sei, ist eine wesentliche formelle Voraussetzung eines Anschlusserkenntnisses, deren Fehlen im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich die Verweisung des Privatbeteiligten mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg gemäß dem § 366 Abs 2 StPO zur Folge haben muss. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §245 Abs1aStPO §365 Abs2
Rechtssatz: Ohne Anhören des Angeklagten kann eine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nicht erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 1204/56 Entscheidungstext OGH 14.05.1957 5 Os 1204/56 Veröff: ZVR 1957/250 S 236 6 Os 511/57 Entscheidungstext OGH 23.09.1958 6 Os 511/57 ... mehr lesen...