Norm
StPO §245 Abs1aRechtssatz
Ohne Anhören des Angeklagten kann eine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nicht erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0101197Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022