Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Lydia H***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (1./) und des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Lydia H***** der Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB (1./) und des Raubes nach Paragraph 142, Absatz ... mehr lesen...
Norm: StPO §236 Abs2StPO §236a
Rechtssatz: Entzieht der Einzelrichter dem Verteidiger wegen dessen fortgesetzten ungebührlichen Benehmens nach Abmahnung das Wort, so hat er unter einem (arg "und" in § 236 Abs 2 erster Satz StPO) den Beschuldigten zur Wahl eines anderen Verteidigers aufzufordern; kann der Beschuldigte nicht sogleich einen (anderen) Verteidiger mit seiner Verteidigung betrauen und verzichtet er im Fall nicht notwendiger Verteidig... mehr lesen...
Norm: StPO §236 Abs2
Rechtssatz: Mit der Aufforderung zur Wahl eines anderen Verteidigers ist der bisherige Verteidiger von der weiteren Ausübung der Verteidigung in diesem Verfahren ausgeschlossen; eines gesonderten Beschlusses auf "Enthebung" bedarf es hiebei nicht. Entscheidungstexte 15 Os 70/92 Entscheidungstext OGH 02.07.1992 15 Os 70/92 Veröff: EvBl 1993/9 S 36 ... mehr lesen...
Norm: StPO §236 Abs2StPO §236a
Rechtssatz: Eine fortgesetzte Hinderung des Einzelrichters an der Vernehmung eines Beschuldigten durch wiederholtes Dazwischenreden des Verteidigers stellt eine Verletzung der dem Gericht gebührenden Achtung dar, zumal dieses Verhalten über eine bloß unbefugte, weil ohne Bewilligung des Richters vorgenommene Fragestellung eines Verteidigers an den Beschuldigten oder an einen Zeugen (worin noch keine derartige Acht... mehr lesen...