Norm
StPO §236 Abs2Rechtssatz
Mit der Aufforderung zur Wahl eines anderen Verteidigers ist der bisherige Verteidiger von der weiteren Ausübung der Verteidigung in diesem Verfahren ausgeschlossen; eines gesonderten Beschlusses auf "Enthebung" bedarf es hiebei nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0097961Dokumentnummer
JJR_19920702_OGH0002_0150OS00070_9200000_003