Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Michael P***** enthaltenden Urteil wurde Franz K***** „der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG und des Vergehens nach § 27 Abs 1 sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Fall SMG" (A I. 1.), des Vergehens nach § 28 Abs 1 SMG (A II.) sowie mehrerer Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 1, 2 und 4 WaffG (B I., II. 1., und IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens der Geldfälschung nach § 232 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er nachgemachtes Geld von unbekannten Mittelsmännern mit dem Vorsatz übernommen, dass es als echt und unverfälscht in Verkehr gebracht werde, nämlich im Mai 2005 in Serbien bzw in Wien drei gefälschte 500-Euro-Banknoten (A I) und am 13. 6. 2005 in Anif/Salzburg 1161 gefälschte 500-Euro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche sämtlicher Angeklagter enthält, wurden Vincent I*****, Leonard K*****, Sunday O*****, John P*****, Toni G*****, Lansana T***** und Tito E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 2 SMG, Sunday O***** darüber hinaus auch nach § 28 Abs 3 erster Fall sowie T***** und E***** überdies des Vergehens nach § 28 Abs 1 SMG schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hinsichtlich Leon... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §162aStPO §166aStPO §229 Abs2StPO §250 Abs1StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Mit der Einführung verfahrensrechtlicher Zeugenschutzbestimmungen durch das StPÄG 1993 (§ 166a StPO: Vernehmung eines Zeugen unter Wahrung seiner Anonymität und § 229 Abs 2 StPO: Ausschluss der Öffentlichkeit zur Verhinderung der Enttarnung) hat der Gesetzgeber eine Einengung der damit kollidierenden Verteidigungsrechte des Angeklagten im Inte... mehr lesen...
Norm: StPO §166aStPO §229 Abs2StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Die Vernehmung des Zeugen, dessen Identität durch einen anderen, namentlich bekannten Zeugen festgestellt wurde, unter Wahrung seiner Anonymität gemäß § 166a StPO ist angezeigt, wenn im Verfahren bereits Einschüchterungsversuche hervorgekommen sind. Entscheidungstexte 13 Os 15/97 Entscheidungstext OGH 05.03.1997 13 Os 15/97... mehr lesen...