Gründe: Carmelo S***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 4. November 1999, GZ 15 Vr 165/99-33, des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung... mehr lesen...
Norm: StPO §210StPO §281 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Hat das Oberlandesgericht in rechtsirriger Verneinung der Vertretungsbefugnis ausländischer Verteidiger zu Unrecht über einen - hier: nicht näher begründeten - Anklageeinspruch nicht meritorisch entschieden, ist eine Aufhebung des Schuldspruchs (nur) dann nicht geboten, wenn fallbezogen jeder denkbare Konnex zwischen dieser Gesetzesverletzung und der Sachentscheidung fehlt und damit unzweifelha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck über den Einspruch des Beschuldigten Arnold M*** gegen die im gegenständlichen Strafverfahren eingebrachte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 2.Februar 1987 (ON 17) entschieden, daß der Anklage Folge gegeben werde. Rechtliche Beurteilung Ein weiteres Rechtsmittel gegen einen solchen Beschluß des Gerichtshofes II. Instanz ist in der Prozeßordnung nicht vorgesehen, wes... mehr lesen...
Norm: StPO §209StPO §210
Rechtssatz: Für den Einspruch ist weder eine bestimmte Form noch eine Ausführung des Einspruchsgrundes vorgeschrieben. Es genügt daher die Erklärung des Angeklagten anläßlich der Anklagekundmachung Einspruch zu erheben. Wird dabei weder die Zustellung der Anklageschrift an einem Verteidiger verlangt noch sonst eine nähere Ausführung des Einspruchs angekündigt, so ist über den Einspruch sofort zu entscheiden. ... mehr lesen...
Norm: StPO §210StPO §211StPO §212StPO §213StPO §214StPO §218StPO §219
Rechtssatz: Kein weiterer Rechtszug gegen Entscheidungen des Gerichtshofs zweiter Instanz nach den §§ 210 bis 214 und 218 StPO zufolge § 219, Anfang, StPO. Entscheidungstexte 13 Os 106/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 106/80 15 Os 97/87 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §210StPO §222StPO §252 Abs1 Z4StPO §254
Rechtssatz: Weder in der Unterlassung des Einspruches gegen die Anklageschrift, noch in einem nicht rechtzeitig gestellten Antrag auf Vorladung von Zeugen deren Aussagen nach den Anträgen der Anklageschrift in der Hauptverhandlung verlesen werden sollen, kann ein stillschweigendes, nicht mehr zurückziehbares Einverständnis zur Verlesung dieser Zeugenaussagen erblickt werden. Eine derartige Auff... mehr lesen...