Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Staatsanwaltschaft XXXX führte zur XXXX ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer und andere wegen des Verdachts nach § 256 StGB und weiteren strafbaren Handlungen. Mit Schreiben vom XXXX 2017 wurde der Beschwerdeführer von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 190 Z 2 StPO benachrichtigt. Der Beschwerdeführer stellte am XXXX 2017 einen Antrag an die Staatsanwaltschaft XXXX auf Löschung von Daten auf Datenträgern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die Datenschutzbehörde (in Folge "belangte Behörde") den Antrag der Beschwerdeführerin erstens festzustellen, dass sie die Staatsanwaltschaft XXXX in ihrem Recht auf Datenschutz dadurch verletzt hat, dass sie Daten auf bestimmt bezeichneten Datenträgern, die Bestandteil eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakt sind, wobei das Ermittlungsverfahren rechtskräftig eingestellt worden ist, entgegen ihrem Löschbegehren vo... mehr lesen...