Entscheidungen zu § 181 Abs. 6 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2007/10/3 13Os114/07z

Gründe: Dr. Ingrid L***** wird im Verfahren zu ihrer Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB, AZ 12 Hv 97/07i des Landesgerichtes Klagenfurt, seit 18. März 2006 gemäß § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten. Das Landesgericht ordnete nach einem in der Hauptverhandlung gestellten Enthaftungsantrag mit Beschluss vom 13. Juli 2007 die Fortsetzung der Anhaltung wegen Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO an. Der dagegen von der Betroffenen erhobenen Beschwerde gab das Oberl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.2007

RS OGH 2003/3/18 11Os168/02 (11Os169/02)

Norm: StPO §181 Abs6StPO §238StPO §239
Rechtssatz: § 181 Abs 6 StPO knüpft nur an den formalen Akt des Beginns der Hauptverhandlung an, also an den in Anwesenheit des erkennenden Schöffensenates und der Parteien (einschließlich der Verteidiger) erfolgten Aufruf der Sache durch den Schriftführer (§ 239 StPO). Hier: Dass die Hauptverhandlung vordergründig nur anberaumt wurde, um über einen erwarteten Ablehnungsantrag zu entscheiden, dessen Stell... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.2003

TE OGH 2002/11/19 14Os131/02

Gründe: Mit dem in Ansehung des Schuldspruchs inzwischen rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 22. Mai 2002 wurde (ua) Hans Jürgen N***** des Verbrechens der betrügerischen Krida als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu 3 ½ (dreieinhalb) Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Anfang März 2000 in Obsteig den Wilhelm und die Maria M***** dazu bestimmte, einen Bestandteil ihres Vermögens i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.11.2002

TE OGH 2001/6/26 11Os84/01

Gründe: Haki S***** befindet sich im angeführten Strafverfahren seit 13. Juni 2000 aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 2 lit a und b StPO in Untersuchungshaft. In der rechtswirksamen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Linz vom 18. Juli 2000 (ON 35) wurde Haki S***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster Satz und Abs 4 Z 3 SMG angelastet. Danach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider Suc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.2001

TE OGH 1997/12/4 12Os156/97

Gründe: Mit Beschluß der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 1.April 1997, GZ 31 Vr 428/97-5, wurde über Sener S***** wegen des Verdachtes des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB und weiterer strafbarer Handlungen aus den Gründen der Flucht-, Verdunkelungs-, Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr (§ 180 Abs 2 Z 1, 2, 3 lit b und d StPO) die (in der Folge mehrfach verlängerte) Untersuchungshaft verhängt. Mit Beschluß des ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.12.1997

RS OGH 1997/12/4 12Os156/97, 15Os120/98, 14Os131/02, 14Os74/15m

Norm: StPO §181 Abs6StPO §193 Abs2StPO §193 Abs5
Rechtssatz: Ein sachlich die Verdachtslage regelmäßig qualifizierendes Unzuständigkeitsurteil perpetuiert trotz allfälliger Einleitung eines - auf über den bisherigen Anklagevorwurf hinausgehende Umstände beschränkten - Ermittlungsverfahrens den Wegfall der Wirksamkeit der Befristung des zuletzt ergangenen Beschlusses auf Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft ab Beginn der Hauptverhan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.12.1997

TE OGH 1997/4/22 14Os35/97

Gründe: Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Beschwerdegericht vom 29. Jänner 1997, AZ 7 Bs 17/97, wurde der Beschwerde des Angeklagten Martin S***** gegen den die Fortsetzung der Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 1 und Abs 2 Z 3 lit a und b StPO anordnenden Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 14. Jänner 1997, GZ 12 Vr 219/96-151, nicht Folge gegeben. Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Beschwerdegericht vom 29. Jänner 1997, AZ 7 Bs 17/97, wurde der Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1997

RS OGH 1997/4/22 14Os35/97, 11Os84/01, 13Os114/07z

Norm: JGG 1988 idF StPÄG §35 Abs3StPO §181 Abs6StPO §194 Abs2StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Ab dem Beginn der Hauptverhandlung ist die Untersuchungshaft nicht mehr zeitlich begrenzt und unterliegt nur mehr der Einschränkung des Verhältnismäßigkeitsgebots (§§ 180 Abs 1 letzter Satz; 193 Abs 2 StPO). Ab diesem Zeitpunkt ist die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Untersuchung für die Aufrechterhaltung der Haft über sechs Monate (abe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1997

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