Gründe: Der armenische Staatsangehörige Arman K***** ist nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien dringend verdächtig die Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB begangen zu haben, weil er am 16. November 2008 in Wien Lukasz B***** und Alexander W***** mit dem Tod, einer Verstümmelung und einer auffallenden Verunstaltung gefährlich bedroht habe, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er ein Springmesser vor ihrem Ge... mehr lesen...
Norm: MRK Art6StPO §174 Abs1
Rechtssatz: Eine gesetzlich vorgesehene und auch aus Sicht des Art 6 MRK unbedenkliche erste richterliche Prüfung der Haftfrage liegt auch dann vor, wenn der Beschuldigte bei der Verhängung der Untersuchungshaft noch nicht durch einen Verteidiger vertreten ist; der Richter ist nicht verpflichtet, mit der Vernehmung gemäß § 174 Abs 1 erster Satz StPO bis zur Stelligmachung eines Verteidigers zuzuwarten. ... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht für Strafsachen Wien wird zu AZ 311 HR 231/08s ein Ermittlungsverfahren gegen Martin H***** und andere Beschuldigte wegen des Verdachts des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Satz StGB und anderer strafbarer Handlungen geführt. Über Antrag der Staatsanwaltschaft (S 5 in ON 1) wurde vom Journalrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien am 13. Juli 2008 über Jasmin H***** die Untersuchungshaft aus dem Haftgrund des § 173 Abs... mehr lesen...
Gründe: Gegen Herbert H***** wird beim Landesgericht Linz Voruntersuchung wegen des Verdachtes des versuchten Mordes geführt. Der Genannte soll am 24. April 2002 versucht haben, seine geschiedene Gattin Gertrude H***** dadurch zu töten, dass er mehrmals mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 30 cm gegen deren Hals und Brustbereich einstach, wodurch neben weiteren Schnittverletzungen deren rechter Lungenflügel durchstochen worden sei. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Lin... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs1StPO §174 Abs1StPO §179a Abs1StPO §180 Abs1StPO §182 Abs2StPO §429 Abs2 Z5PersFrSchG Art4 Abs3
Rechtssatz: Analog § 182 Abs 2 StPO und § 429 Abs 2 Z 5 StPO ist § 180 Abs 1 StPO infolge vorzunehmender Lückenfüllung des § 179a Abs 1 StPO dahin zu verstehen, dass die Vernehmung des Beschuldigten nur dann unabdingbare Voraussetzung für die Verhängung der Untersuchungshaft ist, wenn sie nicht wegen des Gesundheitszustands des zu ... mehr lesen...