Norm: StPO §61 Abs1 Z1StPO §173 Abs4
Rechtssatz: Eine - notwendige Verteidigung begründende (§ 61 Abs 1 Z 1 StPO) - Anhaltung in Strafhaft anstelle in Untersuchungshaft iSd § 173 Abs 4 erster Satz StPO ist nur dann gegeben, wenn die Staatsanwaltschaft die Verhängung der Untersuchungshaft (ohne aufschiebende Bedingung) beantragt und der Richter - nach Vernehmung des Beschuldigten - mit Beschluss ausgesprochen hat, dass sämtliche Voraussetzungen ... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs4StVG §3 Abs2StVG §3 Abs4
Rechtssatz: Befindet sich ein Verurteilter bei Einlangen der Vollzugsanordnung bereits in der für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständigen Anstalt in Haft (zB in Untersuchungshaft oder in Verwaltungshaft), ist er auf Grund dieser Anordnung zum Strafvollzug in den Strafvollzug zu übernehmen (§ 3 Abs 4 StVG). Gleichzeitig hat die Justizanstalt die zuständige Staatsanwaltschaft und das Gericht davon ... mehr lesen...
Gründe: Gegen Wolfgang S***** wurde im Verfahren AZ 7 Ur 67/07b des Landesgerichts Wels am 4. April 2007 die Voruntersuchung wegen des Verdachts der Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB sowie des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 (Z 1) und Abs 3 StGB und jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 sowie § 33 Abs 2 lit a FinStrG eingeleitet und über ihn aus den Haftgründen der Flucht-, Verdunke... mehr lesen...
Gründe: Alexander K***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 29. August 2002, GZ 40 Hv 5/02x-21, der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB, des Betruges nach § 146 StGB sowie nach § 2 Abs 1 lit c PornG schuldig erkannt und nach § 206 Abs 1 StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Bezirksgerich... mehr lesen...
Gründe: In einem als "Grundsatzbeschwerde gem § 2 Abs 1 GRBG" bezeichneten, an den Obersten Gerichtshof gerichteten und am 15. Oktober 2001 eingelangten Schreiben beschwert sich Ernst R***** über am 4. Oktober 2000 nach § 180 Abs 4 zweiter Satz StPO vom Vollzug einer Strafhaft verfügte, "Besuchsregelung, Briefzensur, Ausgang und Beschäftigung" betreffende Abweichungen. Die Verfügung sei "beim OLG Linz sowie bei der Ratskammer des LG Ried/Innkr. erfolglos bekämpft" worden. Das Schre... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §173 Abs4 BStPO §180 Abs4StPO §193 Abs5
Rechtssatz: 1. Während einer nach § 180 Abs 4 StPO vollzogenen Haft kommen zwar Enthaftungsantrag und Beschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft, nicht aber eine Grundrechtsbeschwerde in Betracht, weil die Untersuchungshaft für die Dauer eines solchen Vollzuges ihre Wirksamkeit (Effektivität) verliert. 2. Eine Grundrechtsbeschwerde kommt gegen eine gemäß § 180 Abs 4 StPO... mehr lesen...