Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 14. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer im Spruchpunkt a für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er Rechtsanwalt Dr. Jürgen N ohne sachliche
Gründe: eines schweren Vergehens beschuldigt hat, indem er ihm in einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Linz vorgeworfen hat "d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 14. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer im Spruchpunkt a für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er Rechtsanwalt Dr. Jürgen N ohne sachliche
Gründe: eines schweren Vergehens beschuldigt hat, indem er ihm in einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Linz vorgeworfen hat "d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art13EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art10DSt 1990 §1 Abs1RAO §37RL-BA 1977 §2RL-BA 1977 §18StPO §152 Abs1 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
schwerwiegender Vorwürfe gegen einen gegnerischen Rechtsanwalt in
Zusammenhang mit einer Beruf... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art13EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art10DSt 1990 §1 Abs1RAO §37RL-BA 1977 §2RL-BA 1977 §18StPO §152 Abs1 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
schwerwiegender Vorwürfe gegen einen gegnerischen Rechtsanwalt in
Zusammenhang mit einer Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 Die Anlaßbeschwerden 1.1 Beim VfGH sind Verfahren aufgrund nachfolgend näher bezeichneter Beschwerden anhängig, die sich gegen Hausdurchsuchungsbefehle von Finanzstrafbehörden erster Instanz bzw. Beschlagnahmen von Unterlagen und Gegenständen durch Organe von Finanzstrafbehörden erster Instanz richten: 1.1.1 Bf. zu B83/80 ist Dr. R B, öffentlicher Notar in K. Das Finanzamt Wr. Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit einem auf §93 Abs1 Fi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 Die Anlaßbeschwerden 1.1 Beim VfGH sind Verfahren aufgrund nachfolgend näher bezeichneter Beschwerden anhängig, die sich gegen Hausdurchsuchungsbefehle von Finanzstrafbehörden erster Instanz bzw. Beschlagnahmen von Unterlagen und Gegenständen durch Organe von Finanzstrafbehörden erster Instanz richten: 1.1.1 Bf. zu B83/80 ist Dr. R B, öffentlicher Notar in K. Das Finanzamt Wr. Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit einem auf §93 Abs1 Fi... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art90 Abs2B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6MRK Art6 Abs3 litcMRK Art64AVG §56EGVG ArtII Abs5FinStrG §89 Abs1FinStrG §89 Abs2FinStrG §99 Abs1FinStrG §102 Abs4FinStrG §104FinStrG §197 Abs3StPO §39StPO §... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art90 Abs2B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6MRK Art6 Abs3 litcMRK Art64AVG §56EGVG ArtII Abs5FinStrG §89 Abs1FinStrG §89 Abs2FinStrG §99 Abs1FinStrG §102 Abs4FinStrG §104FinStrG §197 Abs3StPO §39StPO §... mehr lesen...