Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer (ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter deutscher Staatsangehöriger) wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 14. August 1987 des Verbrechens des Raubes nach §142 Abs2 StGB schuldig erkannt, weil er (wie im Urteilstenor festgehalten ist) am 16. Mai 1987 in Lienz der A G dadurch, daß er sie festhielt und aus ihrer Manteltasche zwei Geldscheine im Wert von zusammen 150 S entnahm, mit Gewalt gegen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art144 Abs3 StGG Art8 StPO §140 Abs2 StPO §175 Abs1 Z2 StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Festnahme, Anhaltung und Personsdurchsuchung; Vorliegen eines
Tatverdachtes aufgrund der Aussagen einer Zeugin und Fluchtgefahr;
vertretbare Unterlassung der Einholung ein... mehr lesen...