Norm: StPO §126 Abs2c BStPO §126 Abs3 BStPO §126 Abs4 BStPO §128 Abs2aB-VG Art89 Abs2
Rechtssatz: Antrag auf Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit jener Bestimmungen der StPO, die im Spannungsverhältnis zu Art 6 Abs 3 lit d zweiter Fall MRK stehen. Entscheidungstexte 11 Os 26/14d Entscheidungstext OGH 16.09.2014 11 Os 26/14d 11 Os 86/14b E... mehr lesen...
Norm: StPO §126 Abs3 Satz1 B
Rechtssatz: Aus der Rechtsprechung des EGMR ist nicht abzuleiten, dass eine im Ermittlungsstadium erfolgte Bestellung des Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft – wie sie in anderen Mitgliedsländern der Konvention, etwa in der Bundesrepublik Deutschland seit langem möglich ist – und dessen nachfolgende abermalige, diesmal aber vom Gericht vorgenommene Bestellung im Hauptverfahren (in der Bundesrepublik Deutsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andrea H***** und Heinz B***** wegen Betrugs (A) und Abgabenhinterziehung (C) schuldig erkannt. Von Betrugsvorwürfen in weiteren Fällen wurden Andrea H***** und Heinz B***** freigesprochen (Freisprüche A und ohne Bezeichnung US 27), überdies Andrea H***** und Johann Maximilian H***** (hinsichtlich dessen das Urteil unbekämpft blieb) vom Vorwurf eines durch die Staatsanwaltschaft als Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläub... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch Freisprüche - von denen übrigens der erste (US 4 erster Absatz) als „Subsumtionsfreispruch" in
Betreff: der rechtlichen Nichtannahme idealkonkurrierender strafbarer Handlungen nach § 201 Abs 1 StGB (US 9 unten, 24 Mitte) unangebracht war (Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1, Fabrizy StPO10 § 259 Rz 16) - enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario B***** einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuld... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der beiden Angeklagten enthält, wurden Walter Br***** und Hermann W***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, Walter Br***** teilweise, Hermann W***** ausschließlich als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie - zusammengefasst wiedergegeben - in Eferding, Hermann W***** ab 31. März 1994, teils im bewussten und gewollten Zusammenwirken, Walt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Ein strafgerichtlich rechtskräftig Verurteilter muss das Urteil gegen sich gelten lassen und kann sich im nachfolgenden Rechtsstreit einer anderen Partei gegenüber nicht darauf berufen, dass er eine Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen habe (SZ 68/195). Das bedeutet aber nicht, dass es ihm verwehrt wäre, aus einem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil Amtshaftungsansprüche abzuleit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.August 1955 geborene Zvonko B*** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (A) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (B) sowie der Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB (C) und der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Darnach hat er A) zwischen Anfang 1988 und 23.Februar 1989 in Volders in zahlreichen Fällen ... mehr lesen...
Gründe: Otto S*** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Nachgenannten durch Vorlage einer von der Annahmestelle 11175 mit einer Stampiglie versehenen Wettscheinkopie der 3. Sporttotorunde vom 13., 14. und 15.Jänner 1984, in der ein nicht in Einklang mit den Wettbewerbsb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden neben anderen Angeklagten der am 12.Mai 1951 geborene Dr.Bruno H***, der am 23.Oktober 1958 geborene Michael W***, der am 10. September 1958 geborene Gottfried Heinrich K***, der am 19.Juni 1956 geborene Dr.Martin N***, der am 20.November 1922 geborene Egon B*** und der am 24.August 1950 geborene Dr.Hermann P*** jeweils des Verbrechens nach § 3 g Abs. 1 VerbotsG sowie der am 25.März 1951 ge... mehr lesen...
Norm: StPO §120 AStPO §126 Abs3 BStPO §126 Abs4 BStPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Einwendungen gegen einen Sachverständigen, der im Strafverfahren ein Gutachten über das nämliche Thema wie in einem zuvor im Auftrag einer am Verfahrensausgang interessierten Person abgegebenen Privatgutachten erstatten soll, sind erheblich im Sinn der §§ 120, 248 Abs 1 StPO. Die Abweisung solcher zeitgerecht in der Hauptverhandlung deponierter Einwendungen begründ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 18.Februar 1947 geborenen Handelsvertreter (Band IX, S. 8) Erich B*** a/ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, sowie 15 StGB, zum Teil als Beteiligten nach dem § 12 StGB (Punkt I/A des Schuldspruchs) und b/ des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach dem § 153 Abs 1 und Abs 2... mehr lesen...
Norm: StPO §120StPO §126 Abs3 BStPO §126 Abs4 B
Rechtssatz: Bei "erheblichen Einwendungen" im Sinne des § 120 StPO muss es sich um Umstände handeln, die die Person des Sachverständigen von vornherein ungeeignet erscheinen lassen, etwa wegen persönlicher Kontakte zu Personen, die am Ausgang des Strafverfahrens interessiert sind oder wegen mangelnden Fachwissens. Entscheidungstexte 9 Os 105/73 ... mehr lesen...