Norm: GRBG §3StPO §113 Abs2StPO §114 Abs4
Rechtssatz: Weist das Oberlandesgericht eine vom inzwischen enthafteten Beschuldigten gegen eine vom Untersuchungsrichter früher beschlossene Fortsetzung der Untersuchungshaft erhobene Beschwerde zwar formell "mangels weiterbestehender Beschwer" zurück (§ 114 Abs 4 in Verbindung mit § 113 Abs 2 StPO), entscheidet es aber der Sache nach auch darüber meritorisch, ist Gegenstand des Grundrechtsbeschwerde-V... mehr lesen...
Norm: StPO §88 Abs1 BStPO §89 Abs2 BStPO §114 Abs2StPO §114 Abs4StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Der Gerichtshof zweiter Instanz ist zur umfassenden amtswegigen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses, allenfalls nach Einholung von Aufklärungen und Anordnung ergänzender Erhebungen verpflichtet (§ 114 Abs 2 und Abs 4 StPO) und kann demzufolge - auch unter Abweichung von der
Begründung: der überprüften Entscheidung - aus anderen Erwägungen zu deren Be... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs3StPO §114 Abs4
Rechtssatz: Bei Wahrnehmung einer sich zum Nachteil des Beschuldigten auswirkenden materiellrechtlichen Gesetzesverletzung ist das Beschwerdegericht zur Beseitigung dieser Mängel verpflichtet, und zwar auch bei Verspätung oder Unzulässigkeit des der angerufenen Instanz vorliegenden Rechtsmittels. Entscheidungstexte 11 Os 145/82 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...