Norm: StPO §112 Abs1StPO §112 Abs2StPO §112 Abs3
Rechtssatz: Im Fall eines Widerspruchs gegen die Sicherstellung ist zunächst das Aufforderungsverfahren und erst im Anschluss daran das Sichtungsverfahren durchzuführen. Die Rechtsansicht, das Aufforderungsverfahren könne unterbleiben, wenn das Gericht schon vorweg zur Ansicht gelange, dass ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht in concreto nicht vorliege, widerspricht der Systematik d... mehr lesen...
Begründung: Am 27.7.1995 erstatteten ***** und ***** bei der Staatsanwaltschaft Salzburg Strafanzeige gegen *****und dehnten diese am 4.8.1995 auf die Mutter des Verdächtigen, *****, aus, wonach *****das Leben seiner später verstorbenen Ehegattin **********, also einer Person, der er beizustehen verpflichtet gewesen sei, und *****aufgrund freiwilliger Pflichtenübernahme dadurch gefährdet haben, daß sie *****in einer hilflosen Lage, in der sie sich im Rahmen eines fortgeschritten... mehr lesen...
Norm: StPO §112 Abs3
Rechtssatz: Die Anklage ist vom Subsidiarankläger innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses, mit dem der UR den Ergänzungsantrag abgewiesen hat, zu erheben, wenn eine Beschwerde nicht erhoben wird. Entscheidungstexte 9 Bs 231/97 Entscheidungstext OLG Linz 13.08.1997 9 Bs 231/97 European Case Law I... mehr lesen...