Norm
StPO §112 Abs3Rechtssatz
Die Anklage ist vom Subsidiarankläger innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses, mit dem der UR den Ergänzungsantrag abgewiesen hat, zu erheben, wenn eine Beschwerde nicht erhoben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:1997:RL0000024Dokumentnummer
JJR_19970813_OLG0459_0090BS00231_9700000_001