RS OGH 1997/8/13 9Bs231/97

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Veröffentlicht am 13.08.1997
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Norm

StPO §112 Abs3

Rechtssatz

Die Anklage ist vom Subsidiarankläger innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses, mit dem der UR den Ergänzungsantrag abgewiesen hat, zu erheben, wenn eine Beschwerde nicht erhoben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:1997:RL0000024

Dokumentnummer

JJR_19970813_OLG0459_0090BS00231_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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