Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (nachfolgend als BF bezeichnet) stellte am XXXX mittels Formblatt einen Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses gemäß § 88 Abs. 1 Zif 3 FPG (Ausstellung eines Fremdenpasses für ausländische Staatsangehörige, die nicht in der Lage sind, sich ein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaates zu beschaffen und bei denen im Übrigen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX 2024 stellte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Kosovo, beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Kärnten (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) einen auf die Ausstellung eines Fremdenpasses gemäß § 88 Abs. 1 Z 3 FPG gerichteten Antrag. 1. Am römisch 40 2024 stellte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Kosovo, beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Kärnten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind Geschwister und beide minderjährig. Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: „BF1“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX , die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: „BF2“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX . 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind Geschwister und beide minderjährig. Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: „BF1“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX , die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: „BF2“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX . 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind Geschwister und beide minderjährig. Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: „BF1“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX , die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: „BF2“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX . 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind Geschwister und beide minderjährig. Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: „BF1“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX , die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: „BF2“) verfügt über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, gültig bis XXXX . 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) sind ... mehr lesen...