Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte am 30.6.2000 den Antrag auf Zuerkennung von Wiedereinstellungsbeihilfe für seine Ehegattin H***** W*****, dieser wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 18.7.2000, Beilage ./B mit der
Begründung: abgelehnt, dass sie nach Karenzurlaubsgeldbezug für das am 21.3.1997 geborene Kind vom 17.5. bis 30.6.1997 am 1.7.1997 wiederum als Teilzeitbeschäftigte in der Firma ihres Gatten, des Klägers, eingestellt und bis 5.2.2000 vermindertes Karenzurla... mehr lesen...
Norm: ASVG §31KGG §11KGG §12KGG §13KGG §33KVEG Art.XXI Abs1KVEG Art.XXI Abs2 idF Arbeitsmarktservice-Begleitsgesetz Art.25
Rechtssatz: Durch die mit dem StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, ARD 4744/16/96, erfolgte Neuregelung des § 31 AIVG wurde die Anspruchsdauer des Karenzurlaubsgeldes mit der Vollendung des 18.Lebensmonates des Kindes begrenzt. Darüber hinaus gebührte Karenzurlaubsgeld nur, wenn der andere Elternteil einen Karenzurlaub in Anspru... mehr lesen...