Begründung: Das Erstgericht stellte - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Relevanz - fest, dass der gesetzlich zulässige Hauptmietzins für die von der Antragstellerin ab 16. 3. 2007 auf die Dauer von sechs Jahren zu einem Hauptmietzins von 149,68 EUR monatlich gemietete Wohnung top 26 in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus unter Berücksichtigung eines Befristungsabschlags von 25 % 82,88 EUR netto betrug. Davon ausgehend stellte das Erstgericht näher bezeichnete Hauptmi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin S***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Roswitha Wallner, diese vertreten durch Mag. Michaela Schinnagl, beide Sekretärinnen der Mietervereinigung Österreichs, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Bescheid vom 4. 12. 2006 hat die beklagte Versicherungsanstalt aufgrund des § 112 Abs 2 NVG idF 12. NVG-Novelle (BGBl I 98/2006) die dem Kläger mit Bescheid vom 4. 2. 2004 gewährte Alterspension nach den am 31. 12. 2000 geltenden Bestimmungen der NVG 1972 neu bemessen und ab 1. 1. 2007 mit monatlich brutto 5.610,22 EUR festgesetzt. Mit dem bekämpften Bescheid vom 4. 12. 2006 hat die beklagte Versicherungsanstalt aufgrund des Paragraph 112, Absatz 2, N... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 1. 1951 geborene Klägerin bezog von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt ab 1. 4. 1996 eine befristete Invaliditätspension, die mehrfach - ohne Unterbrechung - weitergewährt wurde. Mit Bescheid vom 7. 4. 2005 hat die beklagte Partei die Weitergewährung über den 31. 3. 2005 hinaus abgelehnt; die dagegen erhobene Bescheidklage wurde rechtskräftig abgewiesen. Nach einem ersten erfolglosen Antrag vom 30. 3. 2006 beantragte die Klägerin am 4. 9. 2006 neuerlic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Canan Aytekin-Yildirim (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mulija H*****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 5. 1988 geborene Kläger hat am 10. 10. 1996 einen Schulwegunfall erlitten. Entsprechend der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigeit im Ausmaß von 100 vH erhielt der Kläger zunächst ein Versehrtengeld gemäß § 212 ASVG. Ab 5. 7. 2003 gebührt ihm eine Versehrtenrente von 100 vH der Vollrente samt Zusatzrente. Im Bescheid vom 16. 7. 2003 ermittelte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt unter Heranziehung des § 181b lit a ASVG (idF vor der 60.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Vater der am 29. 6. 2000 geborenen Elisabeth. Die Gattin des Klägers bezog bis 22. 1. 2001 Karenzgeld. Im Anschluss daran bezog der Kläger bis 22. 1. 2002 Karenzgeld. Seit 1. 3. 2002 steht der Kläger in einem Dienstverhältnis, aus dem er einen Monatslohn von 585 EUR erzielt. Der Kläger vereinbarte am 4. 3. 2002 mit seinem Dienstgeber Karenzurlaub vom 22. 1. 2002 bis 29. 6. 2002. Mit Bescheid vom 2. 4. 2002 widerrief die beklagte Partei die Zuerke... mehr lesen...
Norm: ASVG §181b litaASVG §223 Abs2ASVG §236 Abs1 Z1ASVG §269ASVG §600 Abs1 Z3ASVG §600 Abs9B-VG Art7 Abs1B-VG Art89KGG §2 Abs2 Z1KGG §2 Abs6
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum insofern zu, als er in seinen rechts- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen frei ist. Gerade im Sozialversicherungsbereich sind Stichtagsregelungen in Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten unvermeidlich, mögen sie auch in... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89KGG §2 Abs2 Z1KGG §2 Abs6
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber für die Anpassung der Karenzgeldleistungen in Hinsicht auf die Zuverdienstgrenze analog dem (Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) BGBl I Nr 103/2001) der Sache nach auf das Regelhöchstausmaß des Anspruchs auf Karenzgeld (§ 11 Abs 1 KGG) abstellte, erscheint verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Der Gesetzgeber hat eine Anpassung der für den Anspruch auf Karenzgeld unschädl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat am 14. 6. 2000 ihre Tochter Stefanie entbunden und in der Zeit vom 10. 8. 2000 bis 14. 12. 2001 Karenzgeld nach den §§ 2 und 11 KGG bezogen, wobei ab dem 1. 1. 2001 auch der Zuschlag zum Karenzgeld (§ 8 KGG) gewährt wurde. Die Klägerin hat am 14. 6. 2000 ihre Tochter Stefanie entbunden und in der Zeit vom 10. 8. 2000 bis 14. 12. 2001 Karenzgeld nach den Paragraphen 2 und 11 KGG bezogen, wobei ab dem 1. 1. 2001 auch der Zuschlag zum Karenzgeld... mehr lesen...