(Zu Spruchpunkt I des erstinstanzlichen Bescheides:) Dem Beschwerdeführer gehört seit 1972 das Grundstück Nr. 513/103, EZ 2447, Grundbuch Liesing. Dieses Grundstück ist mit seiner schmäleren Seite an der Purkytgasse (Wien XI) gelegen; das nordseitig an dieser Gasse gegenüberliegende Grundstück ist eine Eckparzelle, die ostseitig von der Willendorfgasse begrenzt wird. Die Willendorfgasse (Grundstück Nr. 513/97) mündet somit T-förmig in die Purkytgasse ein, findet also an der Südse... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82003 Bauordnung NiederösterreichL82009 Bauordnung Wien20/11 Grundbuch
Norm: BauO NÖ 1883 §14;BauO Wr §17 Abs1;BauO Wr §58 Abs2 litd;LiegTeilG 1929 §3;LiegTeilG 1929 §4; ... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §237;GGG 1984 TP9 Anm1;LiegTeilG 1929 §4;
Rechtssatz: Schon aus Anm 1 erster Satz zu TP 9 lit a GGG ist ersichtlich, daß ALLE Eingaben um Eintragung in das Grundbuch, somit auch Rechtsmittelschriften gegen Beschlüsse des Grundbuchsgerichtes, der Gerichtsgebühr unterliegen. Im zweiten Satz dieser Gesetzesstelle si... mehr lesen...
Mit dem der Beschwerde angeschlossenen Bescheid wurde einem Berichtigungsantrag des Beschwerdeführers nicht Folge gegeben, in dem die Meinung vertreten wurde, daß sowohl ein Rekurs gegen den Beschluß des Grundbuchsgerichtes als auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs nicht der Eingabengebühr i. S.d. TP 9 lit. a GGG unterlägen. In der Beschwerde gegen diesen Bescheid wird dessen inhaltliche Rechtswidrigkeit geltend gemacht. Der Beschwerdeführer erachtet sich in seinem Recht "auf... mehr lesen...