Norm: AußStrG §26: AußStrG §179 Abs1JN §105LiegTeilG §29
Rechtssatz: Die (individuelle) Zuständigkeit des Verlassenschaftsgerichts überdauert die (rechtskräftige) Einantwortung des Nachlasses, soweit danach Aufgaben zu besorgen sind, die noch zur Abhandlungspflege zu rechnen sind; dazu gehört die vom Vermächtnisnehmer begehrte Ausstellung einer Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG ebenso wie die Durchführung der Substitutionsabhandlung (§ 26 Auß... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBAO §160LiegTeilG §29
Rechtssatz: Aus § 29 LiegTeilG und § 160 BAO läßt sich nicht entnehmen, daß mit der amtswegigen Verbücherung bis zum Ablauf von sechs Wochen nach Einlangen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung innezuhalten wäre bzw die Beteiligten vom Abhandlungsgericht vom Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verständigen oder etwa gar zu entsprechender Antragstellung aufzufordern wäre. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170LiegTeilG §29
Rechtssatz: Den großjährigen eigenberechtigten Erben steht es frei, die im Gesetz vorgesehene Erbteilung vor oder nach der Einantwortung des Nachlasses vorzunehmen. Erfolgte eine Erbteilung vor der Einantwortung, dann ist sie bei der nach § 29 Abs 1 LiegTeilG von Amts wegen zu verfügenden grundbücherlichen Eintragungen zu beachten (vgl SZ 5/8; NZ 1937,179). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aLiegTeilG §29
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf nur dem Erblasser gehöriges Liegenschaftseigentum im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens und der gemäß § 29 LiegTeilG anzuordnenden Verbücherung, stellt keine offenbare Gesetzeswidrigkeit dar. Entscheidungstexte 5 Ob 5/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 5 Ob 5/77 Veröff: NR 1980,27 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §174 C2AußStrG §174 C3AußStrG §177LiegTeilG §29
Rechtssatz: auf welche Weise bei einer nachträglichen Verschiebung der nach der Einantwortungsurkunde den Erben zufallenden Liegenschaftsanteile die Verbücherung im Grundbuch zu bewirken ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Entscheidungstexte 4 Ob 524/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 4 Ob 524/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §174 C2AußStrG §177 C3LiegTeilG §29
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht zur Vorbereitung des Verbücherungsbeschlusses eine den nachträglichen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen Rechnung tragende, ganz oder teilweise an die Stelle der Verbücherungsanordnung der Einantwortungsurkunde tretende "Amtsbestätigung" erläßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 ILiegTeilG §29
Rechtssatz: Bei Anwendung der Bestimmung des § 9 AußStrG ist die Berechtigung zum Rekurse auch den durch die gem § 29 LiegTeilG amtswegig verfügte grundbücherliche Eintragung beschwerten Personen zuzuerkennen. Entscheidungstexte 5 Ob 192/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 192/72 5 Ob 9/81 ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: Bei im Zuge eines Abhandlungsverfahrens gemäß § 29 LiegTeilG (von Amts wegen) erlassenen Verbücherungsanordnungen beträgt die Rekursfrist vierzehn Tage. Entscheidungstexte 5 Ob 150/70 Entscheidungstext OGH 26.08.1970 5 Ob 150/70 5 Ob 25/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 2... mehr lesen...
Norm: GBG §126LiegTeilG §29
Rechtssatz: Hat das Verlassenschaftsgericht die amtswegige Verbücherung der Einantwortungsurkunde verfügt und lehnt das um den Vollzug der Eintragung ersuchte Buchgericht den Vollzug gemäß § 94 Abs 2 GBG ab, so richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach § 126 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 67/62 Entscheidungstext OGH 15.03.1962 5 Ob 67/62 Veröff: Ev... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §14 A5GBG §123GBG §125LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: 14-tägige Rekursfrist gem § 14 AußStrG nicht 30 - tägige Frist nach § 123 GBG 1955 -, wenn im Verfahren zur amtswegigen Verbücherung von Abhandlungsergebnissen (§ 29 LiegTeilG) die Beschlüsse der Untergerichte über die Löschung einer Rekursanmerkung (§ 125 GBG 1955) angefochten werden (ohne
Begründung: ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: Anfechtung gemäß § 16 AußStrG der amtswegigen Verbücherung nach § 29 LiegTeilG. Entscheidungstexte 3 Ob 107/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 107/54 Veröff: SZ 27/40 5 Ob 25/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 25/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §177LiegTeilG §29
Rechtssatz: Wurde eine Einantwortungsurkunde im Rechtsmittelweg aufgehoben, so kann gleichwohl der inzwischen in Rechtskraft erwachsene, auf Grund dieser Einantwortungsurkunde ergangene Verbücherungsbeschluß iSd § 29 LiegTeilG nicht von Amts wegen aufgehoben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 7/51 Entscheidungstext OGH 18.04.1951 3 Ob 7/51 ... mehr lesen...