RS OGH 1951/4/18 3Ob7/51, 1Ob26/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1951
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Norm

AußStrG §177
LiegTeilG §29

Rechtssatz

Wurde eine Einantwortungsurkunde im Rechtsmittelweg aufgehoben, so kann gleichwohl der inzwischen in Rechtskraft erwachsene, auf Grund dieser Einantwortungsurkunde ergangene Verbücherungsbeschluß iSd § 29 LiegTeilG nicht von Amts wegen aufgehoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0008358

Dokumentnummer

JJR_19510418_OGH0002_0030OB00007_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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