Mit Bescheid vom 31. März 1998 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse unter Berufung auf § 8 Abs. 7 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) aus, dass dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 26. Februar 1998 auf Erstattung des dem Lehrling Igor K. für die Zeit seiner krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung vom 22. Dezember 1997 bis zum 5. Jänner 1998 geleisteten Entgelts (Lehrlingsentschädigung) in Höhe von S 1.776,04 im Ausmaß von S 1.091,94 entsprochen werde. Das Mehrbegehren der ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §3 Abs1;EFZG §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6 Abs2;UrlaubsG 1976 §6 Abs3; Beachte Besprechung in:ASok Nr 12/2018, S 457 bis 460;
Rechtssatz: Im § 3 EFZG ist (ebenso wie in der vergleichbaren Bestimmung des § 6 Urlaubsgesetz) sowohl für die "Zeitlöhne" (§ 3 Abs. 1 EFZG; § 6 Abs. 2 UrlG) als auch in den Fällen, in denen es... mehr lesen...
Am 23. Mai 1986 fand im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus eine Beitragsprüfung statt, anläßlich derer festgestellt wurde, daß die in der Beitragsrechnung angeführten Pflichtversicherten während der angeführten Zeiträume nicht oder unrichtig bzw. mit einem zu niedrigen Entgelt zur Sozialversicherung gemeldet gewesen seien. Aus diesem Grunde wurden mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 12. November 1986 Beiträge in Höhe von S 213.449,80 nachverrechnet. In 33 F... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §18 Abs4;ASVG §49 Abs1;UrlaubsG 1976 §12;UrlaubsG 1976 §6 Abs3;UrlaubsG 1976 §6 Abs4;UrlaubsG 1976 §6 Abs5;
Rechtssatz: Ein Branchenkollektivvertrag ist kein Kollektivvertrag iSd § 18 Abs 4 ArbVG. Nur durch einen Generalkollektivvertrag kann geregelt werden, welche Leistungen des Arbeitgebers al... mehr lesen...
1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: UrlaubsG 1976 §6 Abs3;
Rechtssatz: Das "regelmäßige Entgelt" des § 6 Abs 3 erster Satz UrlaubsG bemißt sich nach dem Ausfallsprinzip (Hinweis E 23.2.1984, 82/08/0248). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X06 Im RIS seit 22.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 01.... mehr lesen...