Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 AÖSp

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

Norm: AÖSp §6 Abs2
Rechtssatz: Der Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 AÖSp und im speziellen des Ausschlusses von Schäden aufgrund von Temperatureinflüssen ist darin zu erblicken, daß der Versicherungsnehmer dazu gebracht wird, nur einwandfreies und ohne besonderes Risiko transportfähiges Gut in ordnungsgemäßer Verpackung mit sämtlichen ordnungsgemäß ausgestellten Dokumenten zu versenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1991

RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

Norm: AÖSp §6 Abs2HGB §821 Abs6ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Gegenüber dem Nachweis, daß die Güter vollständig unversehrt abgeladen worden sind, kann der Versicherer den Gegenbeweis führen, daß die Beschädigung auf der Reise nicht eingetragen ist oder eingetragen sein kann. Entscheidungstexte 7 Ob 16/91 Entscheidungstext OGH 11.07.1991 7 Ob 16/91 Veröff: VersRdSch 1992,88 =... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1991

RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

Norm: AÖSp §6 Abs2 litaHGB §821 Abs6
Rechtssatz: Der Ausschluß der Haftung für "Schäden", die durch Temperatureinflüsse verursacht werden, betrifft nur Schäden, die auf normale witterungsbedingte Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankung verursachte Schaden auf eine von außen auf die versicherte Ware einwirkende unvorhergesehene Gefahr zurückzuführen,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1991

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