RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

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Veröffentlicht am 11.07.1991
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Norm

AÖSp §6 Abs2

Rechtssatz

Der Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 AÖSp und im speziellen des Ausschlusses von Schäden aufgrund von Temperatureinflüssen ist darin zu erblicken, daß der Versicherungsnehmer dazu gebracht wird, nur einwandfreies und ohne besonderes Risiko transportfähiges Gut in ordnungsgemäßer Verpackung mit sämtlichen ordnungsgemäß ausgestellten Dokumenten zu versenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049376

Dokumentnummer

JJR_19910711_OGH0002_0070OB00016_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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