Norm
AÖSp §6 Abs2Rechtssatz
Der Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 AÖSp und im speziellen des Ausschlusses von Schäden aufgrund von Temperatureinflüssen ist darin zu erblicken, daß der Versicherungsnehmer dazu gebracht wird, nur einwandfreies und ohne besonderes Risiko transportfähiges Gut in ordnungsgemäßer Verpackung mit sämtlichen ordnungsgemäß ausgestellten Dokumenten zu versenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049376Dokumentnummer
JJR_19910711_OGH0002_0070OB00016_9100000_002