Norm
AÖSp §6 Abs2 litaRechtssatz
Der Ausschluß der Haftung für "Schäden", die durch Temperatureinflüsse verursacht werden, betrifft nur Schäden, die auf normale witterungsbedingte Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankung verursachte Schaden auf eine von außen auf die versicherte Ware einwirkende unvorhergesehene Gefahr zurückzuführen, ist die Versicherung leistungspflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049405Dokumentnummer
JJR_19910711_OGH0002_0070OB00016_9100000_004