RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1991
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Norm

AÖSp §6 Abs2 lita
HGB §821 Abs6

Rechtssatz

Der Ausschluß der Haftung für "Schäden", die durch Temperatureinflüsse verursacht werden, betrifft nur Schäden, die auf normale witterungsbedingte Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankung verursachte Schaden auf eine von außen auf die versicherte Ware einwirkende unvorhergesehene Gefahr zurückzuführen, ist die Versicherung leistungspflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049405

Dokumentnummer

JJR_19910711_OGH0002_0070OB00016_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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