Norm: AÖSp §2 litcAÖSp §39aÖSp §41aCIM Art1CIM Art51HGB §413
Rechtssatz: Der zwingende Charakter der Haftungsbestimmungen der CIM ergibt sich aus der beabsichtigten Vereinheitlichung des Sonderfrachtrechtes der Eisenbahn im internationelen Verkehr. Soweit die CIM eine Haftung vorsehen, verdrängen sie in diesem Umfang die vereinbarten AÖSp. Der Fixkostenspediteur haftet für Ansprüche aus dem Eisenbahnfrachtvertrag selbst und kann sich nicht auf ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39CIM Art1SVS §1
Rechtssatz: Die CIM verbieten nicht die Eindeckung einer SVS-Versicherung, diesbezüglich kommt es zu keiner Verdrängung der AÖSp. Wird die SVS/RVS-Versicherung bei einem den CIM unterliegendem Transport eingedeckt, so haften die SVS-Versicherer neben dem Fixkostenspediteur nach den Bestimmungen des SVS. Entscheidungstexte 7 Ob 275/00t Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39AÖSp §41 litcAÖSp §64
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur SVS-Eindeckung (ausgenommen "Verbotskunden" gegenüber) trifft nur Hauptspediteure oder Erstspediteure sowie Zwischenspediteure und Empfangspediteure; aufgrund des vom Spediteur (Zwischenspediteur) abgeschlossenen Speditionsversicherungsvertrags ist weder der Auftraggeber des Hauptspediteurs noch dieser als Auftraggeber des Zwischenspediteurs versichert. Der Spediteur, der vom... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39UWG §2 D11
Rechtssatz: Die Bezeichnung "SVS - Spezialist" verstößt gegen § 2 UWG, wenn der als "Versicherungsmakler" auftretende Werbende über die bloße Beratung hinaus nicht auch in der Lage ist, solche Versicherungsverträge anzubieten oder doch zu vermitteln. Entscheidungstexte 4 Ob 315/86 Entscheidungstext OGH 12.01.1988 4 Ob 315/86 ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39AÖSp §41
Rechtssatz: 1. Die Speditionsversicherung nach der Sp-Police hat für den Spediteur die gleiche Wirkung der Haftungsfreistellung gemäß § 41 a ADSp wie die Versicherung nach dem in § 39 a ADSp genannten Speditionsversicherungsschein (SVS). 2. Der Spediteur wird auch dann von der Haftung frei, wenn er die Speditionsversicherung stillschweigend nach der Sp-Police eindeckt. Veröff: VersR 1970,850 Schlag... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39
Rechtssatz: § 39 AÖSp regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, nicht aber die Rechtssphäre zwischen dem Spediteur und dem von ihm beauftragten Frachtführer. Entscheidungstexte 5 Ob 206/66 Entscheidungstext OGH 13.07.1966 5 Ob 206/66 Veröff: EvBl 1967/55 S 68 5 Ob 195/68 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319AÖSp §39AÖSp §41
Rechtssatz: Bei ordnungsgemäßer Deckung einer Speditionsversicherung ist der Lagerhalter für jeden durch diese Versicherung gedeckten Schaden (hier: Beschädigung von Kühlmöbeln durch Einsturz des Lagerhallendachs) frei, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder eine mit dem Speditionsbetrieb in keinerlei Zusammenhang stehende grob fahrlässige Handlung herbeigeführt worden ist. Entscheidungs... mehr lesen...