Norm
AÖSp §39Rechtssatz
Die Bezeichnung "SVS - Spezialist" verstößt gegen § 2 UWG, wenn der als "Versicherungsmakler" auftretende Werbende über die bloße Beratung hinaus nicht auch in der Lage ist, solche Versicherungsverträge anzubieten oder doch zu vermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049538Dokumentnummer
JJR_19880112_OGH0002_0040OB00315_8600000_001