RS OGH 1988/1/12 4Ob315/86

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Veröffentlicht am 12.01.1988
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Norm

AÖSp §39
UWG §2 D11

Rechtssatz

Die Bezeichnung "SVS - Spezialist" verstößt gegen § 2 UWG, wenn der als "Versicherungsmakler" auftretende Werbende über die bloße Beratung hinaus nicht auch in der Lage ist, solche Versicherungsverträge anzubieten oder doch zu vermitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049538

Dokumentnummer

JJR_19880112_OGH0002_0040OB00315_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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