Begründung: Der Revisionsrekurswerber (in der Folge Antragsteller) beantragte am 11. März 2003, seinen am 4. Jänner 1944 geborenen, ledigen Onkel (im Folgenden Verschollener) für tot zu erklären. Für den Verschollenen ist seit 1988 - über Antrag seines (inzwischen verstorbenen) Vaters - eine Abwesenheitspflegschaft anhängig; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB wurde bestellt. Der Verschollene ist Alleineigentümer einer Liegenschaft in Gampern und verfügte über Sparbücher und G... mehr lesen...
Norm: TEG §1 Abs1TEG §3
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens ist nicht nur der Ablauf der für die Todeserklärung aufgrund allgemeiner Verschollenheit gemäß § 3 TEG vorgesehenen Fristen (von zehn Jahren ab dem letzten Lebenszeichen oder unter entsprechenden Umständen noch kürzere Zeiträume), sondern auch nach dem Umständen des Falles überdies das Vorliegen ausreichender
Gründe: für die Annahme ernstlicher Zweifel an sein... mehr lesen...
Begründung: Der österreichische Staatsbürger Ernst P***** wurde *****1938 in Wien geboren. *****1965 schloß er vor dem Standesamt Wien-Favoriten die Ehe mit Beatrix Herta P*****. Dieser Ehe entstammen die *****1965 geborene Antragstellerin Barbara P***** und der *****1968 geborene Ernst P*****. Ende Mai 1968 verließ Ernst P***** sen. seine Familie und ließ seither weder gegenüber seiner Gattin noch seinen Kindern etwas von sich hören. Sein letzter bekannter Aufenthalt war in Salzbur... mehr lesen...
Norm: TEG 1950 §1TEG 1950 §3
Rechtssatz: Strenger Maßstab bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Todeserklärung in jedem einzelnen Falle unter Bedachtnahme auf das Ergebnis von Suchaktionen. Es kommt darauf an, ob Leben und Tod des Vermißten für einen denkenden Menschen gleichmäßig ungewiß sind, wobei es auch von Bedeutung ist, ob der Vermißte in eine mit Gefahren verbundene Lage geraten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: TEG §3TEG §7
Rechtssatz: Kein Wahlrecht des Antragstellers hinsichtlich der anzuwendenden Vorschrift bei Konkurrenz der Verschollenheitstatbestände nach § 3 TEG und nach §§ 4 ff TEG. Entscheidungstexte 1 Ob 76/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 1 Ob 76/61 Auch 1 Ob 91/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 1 Ob 91/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §3TEG §14 ff
Rechtssatz: Für die Lösung der Frage, ob bei gegebener Konkurrenz zwischen einem Tatbestand der allgemeinen Verschollenheit und einem besonderen Verschollenheitstatbestand die Subsumierung des festgestellten Sachverhaltes etwa im Hinblick auf die nach § 14 leg cit in Betracht kommende Offizialmaxime ausschließlich dem Gericht obliegt, oder ob die Wahl der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen für die T... mehr lesen...