Norm
TEG 1950 §1Rechtssatz
Strenger Maßstab bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Todeserklärung in jedem einzelnen Falle unter Bedachtnahme auf das Ergebnis von Suchaktionen. Es kommt darauf an, ob Leben und Tod des Vermißten für einen denkenden Menschen gleichmäßig ungewiß sind, wobei es auch von Bedeutung ist, ob der Vermißte in eine mit Gefahren verbundene Lage geraten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0075677Dokumentnummer
JJR_19610516_OGH0002_0030OB00209_6100000_001