Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bf. verbüßt eine Strafhaft in der Strafvollzugsanstalt Stein. Am 29. Jänner 1980 stellte er das Ansuchen, ihm die Benützung eines eigenen Radiorekorders zu genehmigen, weil das zentral ausgestrahlte Rundfunkprogramm seinen Bedürfnissen nicht entspreche. Gegen die Ablehnung dieses Begehrens erhob der Einschreiter Beschwerde, die vom Leiter der Strafvollzugsanstalt mit Bescheid vom 5. März 1980 als unbegründet abgewiesen wurde. 1.2. Dagegen erhob de... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art18 Abs1MRK 1. ZP Art2MRK Art10StGG Art14StGG Art18StVG §58 Abs1
Rechtssatz: Strafvollzugsgesetz; §58 Abs1 ausreichend determiniert; keine sonstigen Bedenken gegen diese Bestimmung; Verweigerung der Bewilligung eines eigenen Radios für einen Strafhäftling gemäß §58 Abs1; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe an das Militärkommando Stmk. unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes-ZDG, BGBl. 187/1974, die Befreiung von der Wehrpflicht und brachte im wesentlichen folgendes vor: Es sei für ihn unvorstellbar, einen Meinungsgegner mittels Gewalt - noch weniger mittels Waffengewalt - von seiner Meinung zu überzeugen. Noch dazu, wenn der andere durch ihn körperlichen Schaden erleiden könnte. Außerdem stehe seine ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung / PrüfungsmaßstabStGG Art14ZivildienstG §2 Abs1
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte B 443/77 Entscheidungstext VfG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (im folgenden: ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht. Er führte in seinem schriftlichen Antrag aus, er sei der Überzeugung, daß niemand berechtigt sei, den Tod eines anderen herbeizuführen, da jeder Mensch das grundsätzliche Recht auf Leben habe. Auch keine Konfliktsituation gestatte es einem einzelnen oder einer Organisation, dieses Recht zu verletzen. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art20 Abs2B-VG Art86B-VG Art87 Abs3B-VG Art133 Z4MRK Art6MRK Art9StGG Art14ZivildienstG §2 Abs1ZivildienstG §44, §46, §49, §54ZivildienstG §47 Abs3 Z2GeschäftsO der Zivildienstkommission, BGBl 705/1974
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; keine Bedenken gegen §§44, 46, 49 und 54 dieses Gesetzes sowie gegen §§8 Abs2 und 11 Abs1 der Geschäftsordnung der Zivildien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (im folgenden kurz: ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht. Er brachte in seinem Antrag im wesentlichen vor, daß seine Eltern - Ärzte - ihn von früher Jugend an in dem Sinne erzogen hätten, gegenüber seinen Mitmenschen keine Gewalt anzuwenden, sodaß sich bei ihm eine tiefe Abneigung gegen jede Art von Gewaltanwendung gegenüber Menschen entwickelt habe. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art9StGG Art14ZivildienstG §2 Abs1ZivildienstG §6 Abs2
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; §2 Abs1 gewährleistet verfassungsgesetzlich das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Verletzung dieses Rechtes Entscheidungstexte B 498/76 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer, der vom 1. Oktober 1973 bis 31. März 1974 Grundwehrdienst geleistet hatte, beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (im folgenden: ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht und brachte im wesentlichen folgendes vor: Seit den Kriegsberichten vom Blutvergießen in Vietnam und Kambodscha sehe er sich veranlaßt, den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Soldaten könnten nur vom Krieg begeistert sein, w... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzMRK Art9StGG Art14ZivildienstG §2 Abs1
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; §2 Abs1 gewährleistet verfassungsgesetzlich das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Verletzung dieses Rechtes; Menschenrechtskonvention; Art9 gewährleistet kein Recht auf Waffendienstverweigerung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (im folgenden: ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht. Er brachte in seinem schriftlichen Antrag im wesentlichen vor, er wolle Menschen helfen und nicht lernen, sie zu vernichten. Es habe niemand das Recht, über ein anderes Menschenleben zu entscheiden oder es zu töten. Er lehne es ab, gegen Menschen Waffengewalt anzuwenden oder dies zu unterstützen. 2.... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: StGG Art14ZivildienstG §2 Abs1ZivildienstG §6 Abs2
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; §2 Abs1 gewährleistet verfassungsgesetzlich ein Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Verletzung dieses Rechtes Entscheidungstexte B 362/76 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 29.02.1980 B 362/76 ... mehr lesen...