Entscheidungen zu § 19 RPG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/21 93/06/0129

Mit Beschluß vom 26. März 1991 hat die Gemeindevertretung der beschwerdeführenden Gemeinde beschlossen, eine Teilfläche der Grundstücke 558/1 sowie die Grundstücke 545/7 und 547 (Gebiet "M") von Freifläche/Landwirtschaft in Baufläche/Wohngebiet umzuwidmen. In der Vorbegutachtung hat die Raumplanungsstelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung die vorgesehene Umwidmung negativ beurteilt. Als Gründe: wurden das Anreißen eines neuen Landwirtschaftsgebietes, die Ausbildung eines Zersi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1993

RS Vwgh 1993/10/21 93/06/0129

Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §15;RPG Vlbg 1973 §19;RPG Vlbg 1973 §21;
Rechtssatz: Nach dem vorliegenden rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind noch ausreichende Bauerwartungsflächen iSd § 15 Vlbg RPG ausgewiesen, die nicht nur wesentlich größer sind als jene Grundflächen, die nunmehr zur Umwidmung vorgesehen sind, sonde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

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