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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Nach dem vorliegenden rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind noch ausreichende Bauerwartungsflächen iSd § 15 Vlbg RPG ausgewiesen, die nicht nur wesentlich größer sind als jene Grundflächen, die nunmehr zur Umwidmung vorgesehen sind, sondern auch mitten im Bauland-Wohngebiet liegen, sodaß mit deren Verbauung eine Baulücke geschlossen wird. Falls daher tatsächlich ein Bedarf an Bauland gegeben ist, so ist dieser zunächst aus den hiefür vorgesehenen Bauerwartungsflächen zu befriedigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060129.X01Im RIS seit
03.05.2001