Begründung: Mit der am 1. April 1982 eingebrachten Klage begehrte der Kläger vom Beklagten die Herausgabe einer bestimmt bezeichneten Segeljacht mit dem Namen „J*****“; außerdem stellte er ein auf Zahlung von 70.000 DM sowie 5.000 DM jeweils zum Briefkurs der Wiener Börse am Zahlungstag (Devise) samt Anhang gerichtete Eventualbegehren. Am 12. Mai 1981 habe er mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über seine Segeljacht „J*****“ geschlossen. Als Kaufpreis seien 70.000 DM vereinbart wor... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIIRPG §11IRPG §35
Rechtssatz: Eine Konkludenz der Wahl eines bestimmten anderen Sachrechts in Sinne des § 863 ABGB wird nur dann angenommen werden können, wenn mehrere übereinstimmende Vertragsabreden, Parteiäußerungen oder sonstige Verhalten der Parteien - allenfalls unter Zuhilfenahme von im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen - auf ein und dieselbe Rechtsordnung hinweisen. Ein solcher Schluß ist nur dann ... mehr lesen...